Hinsichtlich der Organisation der gesetzlich geforderten Pflichten bestehen oft Unsicherheiten.
Mit unserem Werkzeug Pflichtenorganisation „ViP“ können einzelne Pflichten eindeutig auf die Personen delegiert werden.
Gleichzeitig bietet das Werkzeug die Möglichkeit der Durchführung eines internen Compliance-Audits bzgl. der deligierten Pflichten. Die Nachweisführung entspricht damit den Forderungen aus den aktuellen ISO Normen.
ViP ist ein EXCEL-basiertes Werkzeug und bietet Ihnen eine tabellarische Übersicht möglicher Pflichten, die sich aus der jeweiligen Rechts-/ Normengrundlage ergeben.
ViP stellt ein technisches Hilfsmittel dar und hilft bei der systematischen Festlegung und der zentralen Steuerung von Pflichten und Verantwortlichkeiten für Mitarbeiter / Führungskräfte im Sinne der jeweiligen Management-Normen für Energie, Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Qualität.
ViP ermöglicht, Unternehmer- und Betreiberpflichten sowie die räumliche Verantwortung für bestimmte räumliche Bereiche zuzuordnen.
Hinweis
Das Werkzeug VIP stellt eine Hilfe zur Erlangung der Übersicht für die Pflichten und Verantwortlichkeiten dar. Es stellt keine Unternehmensberatung dar und ersetzt nicht die unternehmensbezogene Prüfung der einzuhaltenden Pflichten. Aufgelistete Pflichten sind exemplarisch zu sehen und besitzen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für die unternehmensorganisatorische Umsetzung der Plichtendelegation im Unternehmen, in Betrieben oder Betriebsteilen trägt alleine der Auftraggeber die Verantwortung. Soweit Pflichten als „relevant“ oder „nicht relevant“ gekennzeichnet sind, handelt es sich nur um Vorschläge, die auf einschlägigen Branchenerfahrungen beruhen, nicht aber auf einer auf das Unternehmen oder den Betrieb des Auftraggebers bezogene Prüfung auf Relevanz und die daraus abzuleitenden Unternehmerpflichten, für die alleine der Auftraggeber verantwortlich ist.
Für die Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls und bei rechtlichen Problemstellungen ist die Kontaktierung von Fachleuten (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Fachjurist mit vertieften Schwerpunktkenntnissen) durch das Unternehmen / den Auftraggeber erforderlich.
Für die Ermittlung und Einhaltung von Pflichten aus Vorschriften und hinsichtlich der Einhaltung von Anzeige- / Meldeverpflichtungen bei öffentlichen Stellen usw. liegt es in der Verantwortung des Unternehmers / Kunden / Betreibers von Anlagen, rechtzeitig eine Klärung mit den betreffenden Ämtern / Stellen, möglichst unter Beteiligung eines Fachjuristen herbeizuführen. Dies gilt auch für die Einhaltung von Terminen, Anträge an öffentliche Stellen, entsprechende Fristen etc. Eventuell ist hierzu die Kontaktierung zusätzlicher Stellen (zuständiger Behörden, Wirtschaftsprüfer oder akkreditierter Zertifizierungsunternehmen) erforderlich.